Beitragsordnung
NRWalley e.V. (Stand: 16. September 2020)
(1) Ordentliche Mitglieder zahlen grundsätzlich keinen Mitgliedsbeitrag.
(2) Fördermitglieder zahlen einen Jahresbeitrag (zwölf Monate) in Höhe von mindestens 5.000,00 EUR (Mittelständler, lokale Behörden und Institutionen, Verbände, Organisationen) bzw. 8.000,00 EUR (Corporates, landesweit agierende Behörden und Institutionen).
a. Der geschäftsführende Vorstand kann den Beitrag für ein Fördermitglied im Einzelfall entsprechend der Leistungsfähigkeit des Mitglieds anpassen.
b. Fördermitglieder des Bundesverband Deutsche Startups e.V. erhalten bei NRWalley einen Discount von 25%. Dazu muss das Fördermitglied einen Nachweis über die Fördermitgliedschaft beim Bundesverband Deutsche Startups e.V. erbringen. Sobald das Mitglied beim Bundesverband Deutsche Startups e.V. austritt wird der Beitragssatz automatisch auf den normalen Beitragssatz bei NRWalley angehoben.
(3) Alumni-Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag (zwölf Monate) von 250,00 EUR
(4) Netzwerkmitglieder zahlen einen Jahresbeitrag (zwölf Monate), den der Vorstand im Einzelfall entsprechend der Leistungsfähigkeit des Mitglieds festlegt. In Ausnahmefällen ist eine Beitragsbefreiung möglich. Diese ist besonders zu begründen und muss vom geschäftsführenden Vorstand verabschiedet werden.
(5) Investoren-Mitglieder: Natürliche Personen (z.B. Business Angels) zahlen einen Jahresbeitrag (zwölf Monate) von 250,00 EUR und juristische Personen (z.B. VCs) zahlen einen Jahresbeitrag (zwölf Monate) von 500,00 EUR.
(6) Mitgliedbeiträge verstehen sich zzgl. der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(7) Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende. Der Beitrag für das laufende Jahr ist trotzdem fällig.
(8) Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr.
(9) Die Mitglieder erhalten zu Beginn der Mitgliedschaft eine Rechnung, die sofort fällig ist. In den folgenden Jahren erhalten die Mitglieder die Jahresrechnung für das nächste Beitragsjahr einen Monat vor Beginn des neuen Beitragsjahres.
(10) Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch solange keine Beendigung der Mitgliedschaft nach § 5 der Satzung erfolgt.
(11) Mindestens einmal jährlich findet eine Überprüfung der Eingruppierung der Mitgliedschaft statt. Der Verein ist berechtigt eine Umgruppierung vorzunehmen, wenn sich der Status eines Mitglieds geändert hat. Dies wird dem Mitglied spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich mitgeteilt.
Download hier: NRWalley Beitragsordnung (Stand: 16. Sept 2020)